
Heizungstausch 2026 in Baden-Württemberg:
Welche Vorschriften gelten und welche Heizsysteme sind sinnvoll?
Neue gesetzliche Regelungen, moderne Heiztechnik und Fördermöglichkeiten – ein Überblick für Immobilieneigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Heizung ist in vielen Mehrfamilienhäusern einer der größten Kostenfaktoren. Gerade bei älteren Heizungsanlagen stellt sich für Eigentümer früher oder später die Frage: Soll die bestehende Anlage repariert, modernisiert oder vollständig ausgetauscht werden?
Neben den Investitionskosten spielen die gesetzlichen Anforderungen, die Energieeffizienz und die langfristigen Betriebskosten eine entscheidende Rolle. Besonders in Baden-Württemberg müssen Eigentümer beim Heizungstausch sowohl die bundesrechtlichen als auch die landesrechtlichen Vorgaben beachten.
Wir erklären, welche Regelungen im Jahr 2026 gelten, welche Heizsysteme zur Auswahl stehen und worauf Wohnungseigentümergemeinschaften bei ihrer Entscheidung achten sollten.
1. Was gilt beim Heizungstausch seit 2026?
Am 29. Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten. Es hat die bisherigen bundesrechtlichen Vorgaben zum Heizungstausch grundlegend verändert.
Die zuvor geltende allgemeine Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen.
Eigentümer können grundsätzlich wieder zwischen unterschiedlichen Heiztechnologien wählen. Dazu gehören Wärmepumpen, Fernwärme, Pelletheizungen, Hybridheizungen sowie neue Gas- und Ölheizungen.
Allerdings bedeutet diese Wahlfreiheit nicht, dass beim Einbau einer fossilen Heizung künftig keine Anforderungen mehr bestehen.
Die neue Biotreppe für Gas- und Ölheizungen
Für neu eingebaute fossile Heizungen gelten schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe:ZeitpunktVorgeschriebener AnteilAb 202910 %Ab 203015 %Ab 203530 %Ab 204060 %Ab 2045Klimaneutraler Betrieb
Diese Vorgaben können beispielsweise durch geeignete biogene Brennstoffe erfüllt werden. Ob eine bestimmte Heizungsanlage dafür technisch geeignet ist und welche Brennstoffe langfristig verfügbar sein werden, muss vor der Investition geprüft werden.
Wichtig: Bestehende, funktionierende Heizungen müssen nicht allein aufgrund der neuen Regelungen ausgetauscht werden. Auch Reparaturen bleiben grundsätzlich möglich.
2. Besonderheit in Baden-Württemberg: Das EWärmeG gilt weiterhin
In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich das landeseigene Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG).
Dieses gilt insbesondere für Bestandsgebäude, die bereits am 1. Januar 2009 errichtet waren.
Wird bei einem solchen Gebäude die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht, müssen grundsätzlich mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt oder anerkannte Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden.
Zur Erfüllung können unter anderem folgende Maßnahmen infrage kommen:
- Installation einer Wärmepumpe oder Pelletheizung
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Einbau einer Solarthermieanlage
- Nutzung geeigneter erneuerbarer Brennstoffe
- Installation einer Photovoltaikanlage als anerkannte Ersatzmaßnahme
- Energetische Verbesserungen am Gebäude
- Erstellung eines qualifizierten Sanierungsfahrplans, soweit anrechenbar
Die einzelnen Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden.
Entscheidend ist: Das EWärmeG Baden-Württemberg und das neue Gebäudemodernisierungsgesetz müssen gemeinsam betrachtet werden.
Wer beispielsweise eine neue Gasheizung einbaut und die landesrechtlichen Anforderungen über eine Photovoltaikanlage erfüllt, muss zusätzlich die künftigen bundesrechtlichen Anforderungen an den Brennstoffeinsatz berücksichtigen.
Die Erfüllung des EWärmeG ist gegenüber der zuständigen unteren Baurechtsbehörde nachzuweisen.
3. Welche modernen Heizsysteme stehen zur Auswahl?
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht der Außenluft Wärme und nutzt diese zum Heizen sowie zur Warmwasserbereitung.
Sie gehört mittlerweile zu den verbreiteten Lösungen bei Heizungsmodernisierungen.
Vorteile:
- Keine Öl- oder Gasversorgung erforderlich
- Nutzung von Umweltwärme
- Kombination mit Photovoltaik möglich
- Vergleichsweise geringer Wartungsaufwand
Zu beachten: Die Effizienz hängt unter anderem von der erforderlichen Vorlauftemperatur, den Heizkörpern und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab. In Mehrfamilienhäusern müssen zudem Schallschutz, Aufstellfläche und Warmwasserbereitung berücksichtigt werden.
Auch ältere Gebäude können für Wärmepumpen geeignet sein. Eine vollständige Fassadendämmung ist nicht grundsätzlich Voraussetzung.
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme)
Diese Technik nutzt die relativ konstanten Temperaturen im Erdreich. Die Wärme wird über Erdsonden oder Erdkollektoren gewonnen.
Vorteile:
- Häufig hohe Effizienz
- Gleichmäßige Wärmequelle
- Unabhängig von schwankenden Außentemperaturen
Zu beachten: Erdsonden erfordern Bohrungen und entsprechende Genehmigungen. Die Erschließung ist meist aufwendiger und kostenintensiver als bei Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas
Bei einer Hybridheizung werden zwei Wärmeerzeuger kombiniert. Eine Wärmepumpe übernimmt möglichst große Teile der Wärmeversorgung, während ein Gas-Brennwertgerät bei hohen Heizlasten oder besonders niedrigen Außentemperaturen unterstützen kann.
Vorteile:
- Bestehende Gasheizungen können unter Umständen weiterverwendet werden
- Geeignet für Gebäude mit höheren Vorlauftemperaturen
- Schrittweiser Übergang zu erneuerbaren Energien möglich
Zu beachten: Die Anlage benötigt eine intelligente Regelung und eine fachgerechte Auslegung. Zusätzlich bleiben Kosten für den Gasanschluss, die Wartung und den fossilen Brennstoffanteil bestehen. Die gesetzlichen Anforderungen müssen für die konkrete Anlagenkonfiguration geprüft werden.
Gerade bei größeren Mehrfamilienhäusern kann eine solche Lösung eine prüfenswerte Alternative sein.
Fernwärme und Nahwärme
Beim Anschluss an ein Wärmenetz wird die Wärme zentral erzeugt und über Leitungen zum Gebäude transportiert.
Vorteile:
- Keine eigene große Heizungsanlage erforderlich
- Geringerer technischer Wartungsaufwand im Gebäude
- Platzersparnis im Heizungsraum
Zu beachten: Ein Anschluss ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Wärmenetz verfügbar ist. Anschlusskosten, Grundpreise, Arbeitspreise, Vertragslaufzeiten und Preisänderungsklauseln sollten sorgfältig geprüft werden.
Auch die kommunale Wärmeplanung ist hierfür eine wichtige Informationsquelle. Ein geplanter Wärmenetzausbau bedeutet allerdings noch keine verbindliche Anschlusszusage.
Pelletheizung und Biomasse
Pelletheizungen nutzen gepresste Holzpellets als Brennstoff. Sie können insbesondere in Gebäuden mit höherem Wärmebedarf eine Alternative darstellen.
Vorteile:
- Hohe Vorlauftemperaturen möglich
- Für bestehende Heizkörperanlagen häufig geeignet
- Erneuerbarer Brennstoff
Zu beachten: Es wird ausreichend Lagerraum benötigt. Außerdem fallen Kosten für Brennstofflieferungen, Wartung, Reinigung und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung an.
Solarthermie
Solarthermieanlagen nutzen Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und gegebenenfalls zur Heizungsunterstützung.
Sie werden üblicherweise mit einem weiteren Wärmeerzeuger kombiniert.
Vorteile:
- Reduzierung des Brennstoffbedarfs
- Besonders im Sommer gute Unterstützung der Warmwasserbereitung
- Kombination mit anderen Heizsystemen möglich
Zu beachten: Im Winter ist der Wärmeertrag deutlich geringer. Deshalb ersetzt Solarthermie in den meisten Mehrfamilienhäusern keine vollständige Zentralheizung.
Moderne Gas-Brennwertheizung
Auch neue Gas-Brennwertheizungen dürfen nach der bundesrechtlichen Reform grundsätzlich weiterhin eingebaut werden.
Sie nutzen die Energie des Brennstoffs effizienter als viele ältere Heizkessel.
Allerdings müssen Eigentümer die steigenden Anforderungen an erneuerbare Brennstoffanteile, die Vorgaben des EWärmeG und die langfristigen Betriebskosten berücksichtigen.
Eine vergleichsweise niedrige Anfangsinvestition bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Gasheizung über 20 Jahre die wirtschaftlichste Lösung ist.
4. Welche Heizung eignet sich für ein Mehrfamilienhaus?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Die geeignete Heiztechnik hängt von den Eigenschaften der Immobilie ab.
Wichtige Kriterien sind insbesondere:
- Heizlast: Wie viel Wärme benötigt das Gebäude tatsächlich?
- Vorlauftemperatur: Mit welchen Temperaturen können die vorhandenen Heizkörper betrieben werden?
- Warmwasserbereitung: Wie wird die hygienisch sichere Versorgung gewährleistet?
- Aufstellmöglichkeiten: Gibt es ausreichend Platz für Außengeräte, Speicher oder Brennstofflager?
- Schallschutz: Welche Anforderungen ergeben sich aus der Lage des Gebäudes?
- Wirtschaftlichkeit: Wie entwickeln sich Investitions-, Energie- und Wartungskosten?
- Fördermittel: Welche Zuschüsse sind für die jeweilige Maßnahme verfügbar?
Gerade bei älteren Mehrfamilienhäusern ist eine fachgerechte Heizlastberechnung wichtig. Eine neue Heizungsanlage sollte nicht einfach anhand der Leistung des bisherigen Heizkessels dimensioniert werden.
5. Welche Förderungen gibt es 2026?
Der Bund unterstützt den Einbau bestimmter klimafreundlicher Heizsysteme weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst.
Über die KfW können je nach Maßnahme und Antragsteller Zuschüsse für förderfähige Heizungsmodernisierungen beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzliche Bonusförderungen und Ergänzungskredite möglich.
Auch Gemeinschaften der Wohnungseigentümer können für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum förderberechtigt sein.
Wichtig: Förderanträge, technische Voraussetzungen und vertragliche Bedingungen müssen vor Beginn der Umsetzung sorgfältig abgestimmt werden. Insbesondere darf eine Beauftragung die Förderfähigkeit nicht gefährden.
Da Förderhöhe und förderfähige Kosten von mehreren Faktoren abhängen, sollte die konkrete Förderung für jedes Gebäude individuell geprüft werden.
6. Heizungstausch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Für eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist der Austausch einer Zentralheizung häufig eine der größten Investitionsentscheidungen.
Deshalb sollte die Entscheidung nicht ausschließlich auf Grundlage eines einzelnen Handwerkerangebots erfolgen.
Eine strukturierte Vorbereitung umfasst idealerweise:
- Technische Bestandsaufnahme der vorhandenen Heizungsanlage
- Ermittlung der tatsächlichen Heizlast
- Prüfung verschiedener Heiztechnologien und Aufstellorte
- Vergleich der Investitions- und Betriebskosten über einen längeren Zeitraum
- Prüfung gesetzlicher Anforderungen und möglicher Fördermittel
- Vorbereitung der Beschlussfassung und Finanzierung
Besonders sinnvoll kann die Einbindung eines unabhängigen Energieeffizienz-Experten sein. Dieser kann die verschiedenen Varianten technisch und wirtschaftlich bewerten und die Eigentümer bei einer fundierten Entscheidung unterstützen.
Dabei sollte nicht nur die Anschaffung berücksichtigt werden. Auch Energiepreise, Wartung, Ersatzinvestitionen und die voraussichtliche Lebensdauer der Anlage sind für die Gesamtwirtschaftlichkeit entscheidend.
7. Fazit: Eine Heizungsmodernisierung sollte langfristig geplant werden
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz haben Eigentümer seit Juli 2026 wieder größere Freiheiten bei der Wahl ihrer Heiztechnik. In Baden-Württemberg bleiben jedoch zusätzliche Anforderungen aus dem EWärmeG bestehen.
Ob Wärmepumpe, Hybridheizung, Fernwärme oder Biomasse: Jede Lösung hat ihre technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten.
Für Eigentümergemeinschaften empfiehlt sich deshalb eine vorausschauende Planung mit einer unabhängigen Bewertung der möglichen Heizsysteme.
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Als Immobilienverwaltung begleiten wir Gemeinschaften der Wohnungseigentümer bei der organisatorischen Vorbereitung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, der Einholung von Fachangeboten und der Umsetzung gefasster Beschlüsse.
Verwalten – Vermitteln – Verbinden.
Stand: Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle technische, rechtliche oder energetische Beratung.
Quellen zur rechtlichen Einordnung
Die rechtlichen Aussagen und Förderhinweise wurden anhand der folgenden offiziellen Informationen geprüft:
- Umweltministerium Baden-Württemberg – Fragen und Antworten zum Heizen Baden-Württemberg.de
- Bundesregierung – Neues Gebäudemodernisierungsgesetz Bundesregierung
- Baden-Württemberg – Erfüllungsoptionen des EWärmeG Baden-Württemberg.de
- KfW – Aktuelle Heizungsförderung KfW
