Erfahrungen & Bewertungen zu RS Hausverwaltung GmbH
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Wechsel einer Hausverwaltung / Hausverwalter

Wie wechselt man eine Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung übernimmt für Eigentümer eine Vielzahl von Aufgaben. Manchmal kommt es vor, dass es hier zu Unstimmigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft kommt. In diesem Fall kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, die Hausverwaltung zu wechseln.  Vor dem Wechsel müssen Sie allerdings die Kündigungsfristen bzw. Laufzeiten des Vertrages beachten. Die Vertragslaufzeiten können von einigen Monaten bis zu einigen Jahren betragen. Oft werden Kündigungsfristen von zum Beispiel drei oder sechs Monaten vereinbart. Bei anderen Verträgen aber ist eine Kündigung erst nach Jahren möglich. Bei dieser Art von Verträgen muss eine Wartezeit von einigen Jahren eingehalten werden, bis die Kündigung eingereicht werden kann. Dementsprechend kann sich ein Wechsel der Hausverwaltung als sehr langwierig herausstellen. Die einzuhaltende Wartezeit wurde bei Neuverträgen nun aber vom Gesetzgeber auf höchstens drei Jahre begrenzt. Davon betroffen sind alle Verträge, die ab Juli 2007 abgeschlossen wurden.

Ein Verwalterwechsel bedeutet für Sie als Eigentümer zunächst einmal ein wenig Arbeit, sollte bei Unzufriedenheit jedoch in Kauf genommen werden.  Denn die Arbeit der Hausverwaltung nimmt einen großen Einfluss auf den Zustand der Immobilie und dadurch auch auf Ihre Zufriedenheit und die der Bewohner. Gute Hausverwalter  optimieren Ihre Prozesse, setzten die Wünsche der Eigentümergemeinschaft reibungslos und rechtssicher um, wodurch Zeit und Kosten eingespart werden können.

Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Hausverwalter, dann sprechen Sie mit Ihren Miteigentümern oder Ihrem Verwaltungsbeirat darüber.  Denn der Wechsel der  Hausverwaltung bedarf einer strukturierten Planung und Umsetzung, damit hierbei nichts schief läuft. 

Um den WEG Verwalter zu wechseln  bedarf es einer einfachen Stimmenmehrheit in der Eigentümerversammlung (hierzu bitten Sie Ihren derzeitigen Verwalter einen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen, damit die Eigentümer hierüber abstimmen können). Wurde die einfache Mehrheit erreicht, so können die ersten Schritte zum Wechsel der Hausverwaltung in die Wege geleitet werden.

Ist der Altverwalter erst einmal gekündigt, steht in der Regel auch das Datum fest, ab wann ein neuer Verwalter benötigt wird. Achtung:  Um einen neuen  Hausverwalter  zu bestellen bedarf es ebenso eines mehrheitlichen Beschlusses der Eigentümer, als muss auch darüber abgestimmt werden, wer den neuen Verwaltervertrag überprüft und unterschreibt. In der  Regel übernimmt diese Aufgabe der Verwaltungsbeirat.

 

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