Erfahrungen & Bewertungen zu RS Hausverwaltung GmbH
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Aufgaben von WEG Verwaltung und Mietverwaltung

WEG VERWALTER / MIETVERWALTER

Was sind die Aufgaben einer WEG-Verwaltung?

Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig. Dabei bedeutet WEG-Verwaltung die kaufmännische, technische und rechtliche Geschäftsführung im gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer. Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich vor allem aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Verwaltervertrag. Hierzu zählen Aufgaben wie z.B. die Einstellung und Entlohnung eines Hausmeisters, die Pflicht zur jährlichen Begehung des Verwaltungsobjekts oder die Verpflichtung, einem ggf. existierenden Verwaltungsbeirat nach Ankündigung jederzeit Einblick in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren.

Wo liegen die Schwerpunkte bei der Mietverwaltung?

Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, zeigt sich der Mietverwalter für die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers, insbesondere gegenüber dem Mieter verantwortlich. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Konkrete Aufgaben des Verwalters hingegen werden bei der Mietverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag benannt. Zur Mietverwaltung gehören die allgemeine Verwaltung, das Rechnungswesen, die Bewirtschaftung, sowie das technische Gebäudemanagement der Immobilie.

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